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  • bis zu 100% Kostenerstattung möglich
  • freie Wahl des Tierarztes / der Tierklinik

 

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Pferdehaftpflichtversicherung

Der Schutz für Pferdebesitzer


Die Pferdehalterhaftpflicht der Bayerischen

Pferdehalterhaftpflicht

Ein Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Das ist sehr leichtsinnig, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - und das bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche, etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall, können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadensersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.


Ihre Vorteile


Reitbeteiligung

Auch Ansprüche von Gastreitern sowie Reitbeteiligungen, deren Krankenkasse und aller anderen sind zu 100 % abgedeckt.

Für nicht berittene Pferde

Nicht berittene Pferde kosten pauschal 60 € pro Jahr. Entsteht im Zusammenhang mit Reiten oder Fahren des Pferdes ein Schaden, sind Sie bei uns versichert (mit 1.000 € Selbstbehalt pro Schadenfall). Sie sind auch dann abgesichert, wenn das Pferd "versehentlich" geritten wird, z.B. von Kindern, die über den Zaun klettern. 

 

Opferschutz (z.B. bei Pferderippern)

Sie sind abgesichert, wenn Ihr Pferd von einem Pferderipper verletzt oder gar getötet wird.


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Angebot zur Pferdehaftpflichtversicherung

Ich erstelle Ihnen gerne ein persönliches Vergleichsangebot.


Fragen und Antworten zur Pferdehaftpflichtversicherung

Für wen ist die Pferdehaftpflichtversicherung geeignet ?

Für alle, die private Besitzer von Reit- und Zugtieren (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.) sind.

Sind auch weitere Personen mitversichert?

Ja, auch weitere Personen sind mit der Pferdehalterhaftpflicht abgesichert:

  • Familienangehörige des Versicherungsnehmers.
  • alle sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft wohnenden Personen.
  • alle nicht gewerbsmäßigen Tierhüter, wie z.B. Fremdreiter / Gastreiter und Reitbeteiligungen.

 

Bin ich im Ausland versichert?

Sie sind auch während unbegrenzter Auslandsaufenthalte in der EU und der Schweiz versichert (unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes). Auch weltweite Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahren sind abgedeckt (oder innerhalb der EU, wenn Sie den inländischen Wohnsitz aufgegeben haben).