Auch Ansprüche von Gastreitern sowie Reitbeteiligungen, deren Krankenkasse und aller anderen sind zu 100 % abgedeckt.
Ein Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Das ist sehr leichtsinnig, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - und das bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche, etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall, können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadensersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Auch Ansprüche von Gastreitern sowie Reitbeteiligungen, deren Krankenkasse und aller anderen sind zu 100 % abgedeckt.
Nicht berittene Pferde kosten pauschal 60 € pro Jahr. Entsteht im Zusammenhang mit Reiten oder Fahren des Pferdes ein Schaden, sind Sie bei uns versichert (mit 1.000 € Selbstbehalt pro Schadenfall). Sie sind auch dann abgesichert, wenn das Pferd "versehentlich" geritten wird, z.B. von Kindern, die über den Zaun klettern.
Sie sind abgesichert, wenn Ihr Pferd von einem Pferderipper verletzt oder gar getötet wird.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif
Für alle, die private Besitzer von Reit- und Zugtieren (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.) sind.
Ja, auch weitere Personen sind mit der Pferdehalterhaftpflicht abgesichert:
Sie sind auch während unbegrenzter Auslandsaufenthalte in der EU und der Schweiz versichert (unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes). Auch weltweite Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahren sind abgedeckt (oder innerhalb der EU, wenn Sie den inländischen Wohnsitz aufgegeben haben).